UN-Sonderberichterstatter warnen Mullahs in Bezug auf das Massaker an politischen Gefangenen im Jahr 1998

Sieben UN-Sonderberichterstatter warnten In einem Brief an das diktatorische Regime der im Iran herrschenden Mullahs, dass das Massaker an politischen Gefangenen im Jahr 1998 nicht länger ungestraft bleiben und bestraft werden sollte, wenn das iranische Regime seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen weiterhin nicht nachkommt. Die UN-Sonderberichterstatter fordern die internationale Gemeinschaft kontinuierlich dazu auf, das Massaker an politischen Gefangenen von 1998 zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, auch durch die Einrichtung eines internationalen Tribunals.
Der Brief wurde von der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für gewaltsames und unfreiwillige Verschwindenlassen, der mehrere UN-Sonderberichterstatter angehören, auf der Grundlage von 7 Resolutionen des UN-Menschenrechtsrates verfasst.
Zu den UN-Sonderberichterstattern gehören:
Der Vorsitzender der Arbeitsgruppe für gewaltsames und unfreiwillige Verschwindenlassen
Der Sonderberichterstatter für aussergerichtliche und willkürliche Hinrichtungen
Der Sonderberichterstatter für die Versammlungs- und Organisationsfreiheit
Der Sonderberichterstatter zur Menschenrechtssituation im Iran
Der Sonderberichterstatter zu Menschenrechten bei der Bekämpfung von Terrorismus
Der Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Bestrafungen (Herr Niels Melzer aus der Schweiz)
Der Sonderberichterstatter zur Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Rehabilitation und Garantie der Nichtwiederholung

In ihrem Schreiben berichteten die UN-Berichterstatter über die Weigerung des Regimes, Informationen über das Massaker von 1998 zu liefern, sowie über "die Tausenden von politischen Dissidenten, die gewaltsam verschwunden sind und dann ... zwischen Juli und Anfang September 1988 in 32 Städten illegal hingerichtet wurden" und sie weisen weiterhin auf die Weigerung des Regimes hin, "genaue und vollständige" Informationen über die Sterbeurkunden der Hinrichteten zu geben.
"Wir sind weiterhin besorgt über die anhaltenden Bedrohungen und Belästigungen von Familienmitgliedern und anderen, die Informationen über diese Hinrichtungen suchen", fügten die Reporter in ihrem Brief hinzu.
"Das iranische Regime hat den betroffenen Familien Informationen über die Hinrichtung und Bestattung ihrer Angehörigen vorenthalten, und dies fügt den Familien der Opfer weiterhin grosses Leid zu, und einige von ihnen können immer noch nicht glauben, dass ihre Familienmitglieder getötet wurden ", heisst es in dem Brief.
In der Fortsetzung ihres Briefes befassen sich die UN-Sonderberichterstatter mit der Geheimhaltung des Regimes über die Orte der Grabstätten der Opfer:
"In einigen Städten wie Ahvaz, Karaj, Rasht, Teheran und Mashhad wurde mehr als ein Massengrab gemeldet ..."
Die UN-Sonderberichterstatter schreiben dann unter der Überschrift "Mangel an Ermittlungen und Gerichtsverfahren": "Diejenigen, die diese aussergerichtlichen Hinrichtungen und das Verschwindenlassen angeordnet und durchgeführt haben, geniessen systematisch Immunität. Bisher wurde kein Verantwortlicher des Regimes im Iran vor Gericht gestellt, und viele der beteiligten Verantwortlichen haben immer noch Machtpositionen inne, auch in wichtigen Justizinstitutionen.
"Wir sind besorgt, dass diese Situation gleichbedeutend mit einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit sein könnte", fügten die UN-Sonderberichterstatter in ihrem Brief hinzu. "Wenn Ihre Regierung weiterhin nicht seine Verpflichtungen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtskonventionen wahrnimmt, werden wir die internationale Gemeinschaft dazu auffordern, entsprechende Schritte zu unternehmen und Untersuchungen über diese Vorfälle durchzuführen und dafür auch eine Internationale Untersuchungskommission einzusetzen ..."
Die UN-Sonderberichterstatter erinnerten an ihre Verantwortung für die ihnen vom Menschenrechtsrat anvertraute Mission und forderten das Regime auf, mindestens auf einen Teil der Vorwürfe zu reagieren, und gaben dem Regime für eine Antwort 60 Tage Zeit.