Bericht der UNO-Untersuchungskommission

Repressionen und Menschenrechtsverletzungen während des Bevölkerungsaufstandes 2022 im Iran

Die Untersuchungskommission der Vereinten Nationen hat dem UNO-Menschenrechtsrat am 19. März ihren ersten Bericht über den Bevölkerungsaufstand von 2022 vorgelegt. Sara Hossain, die Vorsitzende der Kommission, wies auf schwere Verstösse des Mullah-Regimes hin, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.

„Diese Handlungen wurden im Rahmen eines breit angelegten und systematischen Angriffs gegen Frauen, Mädchen und andere Personen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, durchgeführt. ... Einige dieser Verstösse stellen eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte dar und sind als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren.“ 

Trotz vieler Bemühungen verweigerte das Mullah-Regime der UNO-Untersuchungskommission die Einreise in den Iran und kooperierte nicht bei den Ermittlungen dieser Kommission. Dennoch sammelte diese über 27.000 Beweise und führte 134 ausführliche Interviews durch, die das Ausmass der Repressionen durch das Regime aufzeigten.

Frau Hossain hob die unrechtmässige Tötung von Gina Amini hervor, die landesweite Proteste auslöste. Die Sicherheitskräfte reagierten mit übermässiger Gewalt, was zum Tod von mindestens 551 Menschen, darunter auch Frauen und Kinder, im ganzen Iran führte. Der tödlichste Tag, der "Bloody Friday" in Zahedan, forderte 103 Todesopfer.

Die Untersuchungskommission dokumentierte vorsätzliche Erschiessungen, willkürliche Verhaftungen, Folter und unfaire Gerichtsverfahren, darunter auch die Hinrichtung junger Männer. Hossain unterstrich die anhaltende Unterdrückung von Familien und Frauen durch das Regime, die durch die historische Straflosigkeit noch verschärft wird.

Abschliessend betonte sie: "Die Tapferkeit der Opfer, Zeugen und Familienangehörigen, die uns ihr Schicksal anvertraut haben, unterstreicht die Notwendigkeit der internationalen Gemeinschaft zur Solidarität und zu konkreten Massnahmen zur Unterstützung der Opfer. ... Wenn die Täter in Bezug auf die Verbrechen während der Proteste nicht zur Rechenschaft gezogen werden, kann der Kreislauf der Straflosigkeit nicht durchbrochen werden."