Internationale Menschenrechtskonferenz in Genf

Am 15. März fand im Presseclub in Genf eine Menschenrechtskonferenz statt. An dieser Konferenz nahmen als Zeugen 9 Überlebende des Massakers an 30000 Gefangenen im Jahr 1988 und 3 Familienangehörige der Hinrichtungsopfer teil und zeigten den UNO-Sonderberichterstattern Dokumente und Berichte über die willkürlichen Hinrichtungen sowie über die verschwundenen Freunde und Familienangehörigen. Ausserdem war aus dem Iran ein Menschenrechtsaktivist, der bei den jüngsten Bürgerprotesten verhaftet worden war und Vater eines Protestteilnehmers ist, der von den Repressionskräften des Regimes während der Proteste getötet wurde, mittels Videokonferenz zugeschaltet. 

Der UNO-Sonderberichterstatter Prof. Javaid Rehman

Aua Baldé, Vorsitzende der Arbeitsgruppe für erzwungenes oder unfreiwilliges Verschwinden von Personen (WGEID),

Kevin Jon Heller, Sonderberater des Staatsanwalts am Internationalen Strafgerichtshof für Kriegsverbrechen

Wolfgang Schomburg, Richter beim UNO-Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien

Kirsty Brimelow, Staatsanwältin und ehemalige Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses der Anwaltskammer von England und Wales (BHRC)

Sheila Paylan, ehemalige Menschenrechtsbeauftragte und SGBV Spezialistin im UNO-Menschenrechtsbüro

Tahar Boumedra, Vorsitzender von JVMI (Justice for the Victims of the 1988 Massacre in Iran) und ehemaliger Chef des UNO-Menschenrechtsbüros im Irak

Weitere Teilnehmer dieser Konferenz waren Botschafter und Experten der UNO, Berater des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte, Menschenrechtler, verschiedene NGOs, verschiedene UNO-Arbeitsgruppen sowie UNO-Sonderberichterstatter und bekannte internationale Juristen, die über die Menschenrechtsverletzungen im Iran sprachen.
Aua Baldé, Vorsitzende der Arbeitsgruppe für erzwungenes oder unfreiwilliges Verschwinden von Personen (WGEID), 
Karen Smith, Sonderberaterin des UNO-Generalsekretärs für die Verantwortung für Schutz
Geoffrey Ronald Robertson, ehemaliger Vorsitzender Richter des UNO-Kriegsverbrechergerichts in Sierra Leone (SCSL)
Tahar Boumedra, Vorsitzender von JVMI (Justice for the Victims of the 1988 Massacre in Iran) und ehemaliger Chef des UNO-Menschenrechtsbüros im Irak
Kevin Jon Heller, Sonderberater des Staatsanwalts am Internationalen Strafgerichtshof für Kriegsverbrechen 
Wolfgang Schomburg, Richter beim UNO-Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien
Kirsty Brimelow, Staatsanwältin und ehemalige Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses der Anwaltskammer von England und Wales (BHRC)
Sheila Paylan, ehemalige Menschenrechtsbeauftragte und SGBV Spezialistin im UNO-Menschenrechtsbüro
Ausschnitte aus einigen Reden:

Der UNO-Sonderberichterstatter Prof.  Javaid Rehman sagte auf der Veranstaltung: 
„1988 wurden Tausende dieser Gefangenen aussergerichtlich hingerichtet, gemäss einer Fatwa des damaligen obersten Führers des Iran, die in allen Gefängnissen des Landes umgesetzt wurde.“... „Nach dem Massaker wurden Khomeinis Handlanger tatsächlich belohnt und in hohe Positionen in Politik und Justiz des Landes befördert. Wie wir wissen, haben viele von ihnen auch heute noch diese hochrangigen Ämter inne. Der derzeitige iranische Präsident war Mitglied der Todeskommission, und viele Zeugen haben bereits auf seine Rolle bei den Massenhinrichtungen von 1988 hingewiesen.“ 
... „Ich appelliere an die internationale Gemeinschaft, insbesondere an die Mitglieder des UNO-Menschenrechtsrates, den Stimmen, dem Schmerz und der Trauer der Opfer und Überlebenden des Massakers von 1988 Gehör zu schenken und angemessen und entschlossen zu handeln, um Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht in voller Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und unter Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren sicherzustellen.“

Aua Baldé: 
„Die heutige Veranstaltung erinnert uns daran, dass die Opfer der zwangsweise Verschwundenen, einschliesslich ihrer Angehörigen, seit mehr als drei Jahrzehnten für Gerechtigkeit und Wahrheit kämpfen, und sie ist auch eine wichtige Erinnerung daran, dass Straflosigkeit weiterhin vorherrscht.“

Karen Smith sagte, dass die Beweise zeigen, dass das Massaker von 1988 ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt: „Ich möchte daher die Forderung von Menschenrechtsexperten und NGOs wiederholen, dass der UNO-Menschenrechtsrat das Mandat der Untersuchungskommission auf die Ereignisse von 1988 ausweitet oder eine weitere unabhängige Untersuchungskommission in diesem Zusammenhang einsetzt.“ 

Kevin Jon Heller: 
„Da das Massaker von 1988 als Völkermord bezeichnet werden kann, können alle 152 Länder, die die Völkermordkonvention ratifiziert haben, Iran vor dem Internationalen Gerichtshof verklagen …“

Geoffrey Ronald Robertson: 
„Gefangene sind die verwundbarsten aller Menschen. Ihr Leben liegt in der Hand der Regierung. Und deshalb ist für sie das Völkerrecht besonders wichtig. Die Art wie die Gefangenen im Iran behandelt werden, ist furchtbar grausam.“

Wolfgang Schomburg: 
„Ich bin fest davon überzeugt, dass wir, wenn wir an einen zukünftigen Frieden glauben und wir solche Verbrechen sehen, eingreifen müssen.“ ... „Niemand hätte gedacht, dass es einmal einen real existierenden internationalen Strafgerichtshof geben würde und dass viele von uns dort als Richter im Amt wären. Ich denke, das ist Grund genug, um optimistisch in die Zukunft zu blicken.“

Sheila Paylan: 
„Die jüngsten Ereignisse im Iran erinnern uns an die Folgen unkontrollierter Macht und an die Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte. Das Vermächtnis des Massakers von 1988 unterstreicht die Notwendigkeit von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit bei der Aufarbeitung vergangener Gräueltaten, ohne die der Kreislauf von Gewalt und Unterdrückung sonst mit Sicherheit weitergehen wird.“

Dr. Tahar Boumedra 
beschrieb die schwierige Aufgabe, für das Massaker von 1988 Gerechtigkeit zu erlangen, und sagte ergänzend: „Es ist sehr wichtig, dass wir alles tun, was wir können, um sicherzustellen, dass in der UNO-Generalversammlung Fortschritte erzielt werden und auch, dass es einen entscheidenden Durchbruch durch die Anwendung der universellen Gerichtsbarkeit gibt.“